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Allgemeines

Der aktuelle Wassertarif

Die Stadtwerke Bad Salzdetfurth passen ihre Wasserpreise zum 01.04.2021 an. Maßgeblicher Grund dafür ist die Erhöhung der Wasserentnahmegebühr durch das Land Niedersachsen, die bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Wasser in der Stadt Bad Salzdetfurth gültig ab 01.04.2021

Die Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH bietet die Versorgung mit Wasser zu folgendem Allgemeinen Tarif auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20.06.1980 an.

1. Versorgungsvertrag
Der Versorgungsvertrag (§ 2 AVBWasserV) wird mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann der Vertrag mit einem Nutzungsberechtigten (z.B. Erbbauberechtigter) abgeschlossen werden.

2. Wasserpreis (netto, ohne Umsatzsteuer)
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis für jeden m³.
  • Der Arbeitspreis je m³ beträgt 1,81 EUR
  • Der Grundpreis pro Jahr beträgt für einen Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis Q3=4: 72,00 EUR
  • mit einem Dauerdurchfluss bis Q3=10: 115,20 EUR 
  • mit einem Dauerdurchfluss bis Q3=16: 252,00 EUR 
  • mit einem Dauerdurchfluss größer Q3=16: 540,00 EUR

3. Wasserpreis (incl. 7% Umsatzsteuer)
Nachrichtliche Angabe; maßgebend für die Abrechnung sind die Nettopreise unter 2.
  • Der Arbeitspreis je m³ beträgt 1,94 EUR
  • Der Grundpreis pro Jahr beträgt für einen Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis Q3=4: 77,04 EUR
  • mit einem Dauerdurchfluss bis Q3=10: 123,26 EUR 
  • mit einem Dauerdurchfluss bis Q3=16: 269,64 EUR
  • mit einem Dauerdurchfluss größer Q3=16: 577,80 EUR

4. Verbrauchsfeststellung und Rechnungserteilung
4.1 Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Bezahlung sind in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen“ für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ geregelt, die dem Kunden auf Wunsch unentgeltlich ausgehändigt bzw. zugesandt wird.

4.2 Änderungen dieses Allgemeinen Tarifs werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntgabe wirksam.

4.3 Werden innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grundpreise oder Arbeitspreise geändert oder findet ein Kundenwechsel statt, so werden die Grundpreise und der Wasserverbrauch zeitanteilig errechnet und abgerechnet; bei der Aufteilung des Wasserverbrauchs werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes.

4.4 Der Wasserverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH ist jedoch berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde elf gleichbleibende Abschlagsbeträge. Diese werden anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich davon abweicht, so wird dies angemessen berücksichtigt. Die Abschlagsbeträge werden jeweils am Ende des entsprechenden monatlichen Verbrauchszeitraums fällig. Die Fälligkeitsdaten werden jedem Kunden mitgeteilt. Bei der Jahresrechnung werden der Grundpreis, der Wasserverbrauch und die Umsatzsteuer unter Anrechnung der gezahlten Abschlagsbeträge berechnet. Ergibt sich bei der Abrechnung für den Kunden ein Guthaben, so wird dieses erstattet. Ergibt sich ein Restbetrag zugunsten der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH, so wird dieser zwei Wochen nach Rechnungseingang fällig. Das gleiche gilt sinngemäß für Schlussverbrauchsabrechnungen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.

4.5 Im Falle des Zahlungsverzugs sind vom Kunden folgende Pauschalsätze zu zahlen: a) Mahnkosten 4,00 EUR b) Rücklastschriften 6,00 EUR zuzüglich der den Stadtwerken durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten.

4.6 Bei Überschreitung des Zahlungszieles können Verzugszinsen von 4% über dem Basiszinssatz berechnet werden.

4.7 Ändert sich der Allgemeine Tarif, so können die nach der Tarifänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Tarifänderung entsprechend angepasst werden. 

5. Mitteilungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, der Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH jede Auskunft zu erteilen, die für die Erstellung der Rechnungen erforderlich ist.

6. Bauwasser und Verwendung von Wasser für vorübergehende Zwecke gemäß § 22 Abs. 4 AVBWasserV
6.1 Bauwasser wird grundsätzlich über Hydranten-Standrohre zur Verfügung gestellt und dementsprechend abgerechnet. Für nicht über Wasserzähler gemessenes Bauwasser werden je 100 m³ umbauten Raum 5 m³ Wasserverbrauch berechnet.

6.2 Der Wasserverbrauch für andere vorübergehende Zwecke wird, sofern er nicht durch Wasserzähler ermittelt wird, im Einzelfall nach Erfahrungswerten geschätzt.

6.3 Werden für die vorübergehende Wasserentnahme Hydranten-Standrohre mit Wasserzähler gegen Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt, werden dafür 15,00 EUR (netto) – 16,05 € incl. 7 % Umsatzsteuer - je angefangenen Monat berechnet.

6.4 Das nach 6.1 und 6.3 gelieferte Wasser wird zum Mengenpreis der jeweils gültigen Allgemeinen Tarife abgerechnet.

7. Sonstige mit den Tarifen nicht abgegoltene Kosten (Abrechnung nach Aufwand)
a) Abschaltungen der Anlage,
b) Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung,
c) Veränderungen, Umbau oder Auswechseln des Wasserzählers auf Wunsch bzw. Veranlassung des Kunden werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

8. Sonstiges
Hat ein Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht angezeigt, so wird die Wassermenge unter Zugrundelegung des Verbrauchs des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Kunden geschätzt. 9. Inkrafttreten Diese Fassung des Allgemeinen Tarifs tritt mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft.

Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH
Oberstraße 8
31162 Bad Salzdetfurth
www.swbsd.de
E-Mail: stadtwerke@swbsd.de Telefon: 05063-27662-22